1992 hat die Europäische Gemeinschaft durch zwei verschiedene Verordnungen die juristischen Voraussetzungen für den Schutz und die Anerkennung spezieller Lebensmittel und landwirtschaftlicher Produkte geschaffen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in die offizielle Liste geschützter Produkte ist die sichere, nachweisbare Verbindung zwischen den Erzeugungs- oder Verarbeitungsphasen und dem geographischen Ursprungsgebiet: Der gesamte Produktionsweg jedes verkauften Apfels kann somit leicht bis zum Erzeuger zurückverfolgt und vom Obstbauern bis zum Ladenregal ständig kontrolliert werden. Die Auszeichnung „g.g.A.”, die den Südtiroler Äpfeln verliehen wurde, schützt sie daher vor Fälschungen und unrechtmäßiger Nutzung. Dies wird im Artikel 10 der EU Verordnung 510/2006 geregelt. In der Tat können sich Händler und Verbraucher einer Sache sicher sein: Wenn sie die blau-gelbe Marke (geographisch geschützte Angabe) sehen, handelt es sich mit Gewissheit um einen echten Südtiroler Apfel!